Kinderschutz im Rahmen der Reform des SGBVIII

Kinderschutz ist das Zentrum aller Bemühungen in Deutschland. Sollte es sein! Und es wird keinen Politiker geben, der das Gegenteil behauptet. Und Jugendämter sind ja dazu da, genau dieses Anliegen unter die Leute zu bringen, oder?

Nun, seit einiger Zeit besuche ich regelmäßig Veranstaltungen verschiedener Jugendämter zum Thema Trauma. Und auf diesen Veranstaltungen machte sich bei mir ein Gefühl breit, dass es mit dem Kinderschutz nicht wirklich so weit her ist. Warum?

Nun, immer wieder begegnete ich auf unterschiedlichsten Veranstaltungen der Aussage: „Die fremd untergebrachten Kinder sind nicht krank! Sie bedürfen keiner besonderen therapeutischen Behandlung! Das verwächst sich!“

Warum macht mich diese Aussage stutzig? Nun, wenn man aktuelle Veröffentlichungen im Bereich Trauma verfolgt, wird ein vollkommen anderes Bild geprägt. Schmid et al veröffentlichten 2009 die Ulmer Heimkinderstudie, mit verheerenden Aussagen. Gut 75% aller fremduntergebrachten Kinder seien traumatisiert, Bei über 50% aller Kinder sind psychische Störungen diagnostiziert.

Und mein Alltag, mit traumatisierten Kindern (mit Sicherheit ein rein praxisorientierter Eindruck) zeigt mir, Trauma geht nicht vorbei.

Und trotzdem wird Pflegeeltern und Erziehern, die sich für das Thema interessieren diese Aussage vom Jugendamt – dem Wächter über den Kinderschutz – übermittelt?

Nun, eine weitere Information macht in diesen Tagen die Runde! Das achte Sozialgesetzbuch steht vor einer Überarbeitung.  Und das, was über diese Überarbeitung an die Öffentlichkeit dringt, ist erschreckend und klingt folgendermaßen

  • Die Jugendhilfe soll „regionalisiert“, werden. Faktisch eine Jugendhilfe nach Kassenlage.
  • Der Rechtsanspruchs auf Hilfe zur Erziehung soll ersetzt werde durch die „pflichtgemäße Ermessensentscheidungen“ des Jugendamtes. Wodurch eine nötigenfalls richterliche Entscheidung unmöglich gemacht wird.
  • Individuelle Hilfen sollen zugunsten von Infrastruktur-  und Gruppenangeboten ersetzt werden.
  • Nicht mehr Symptome der Kinder sind ausschlaggebend für die Bewilligung von Hilfemaßnahmen, sondern medizinische/psychiatrische Diagnosen.

Und nach und nach kommen weitere Interpretationen – durch tiefer gehende Text- und Kommentaranalyse ans Tageslicht. So scheint es so zu sein, als wären in Zukunft Erziehungsstellen in der heutigen Form nicht mehr zulassungsfähig.

Nun, wenn man nun beide Aussagen zusammenführt, wird das, was sich aktuell im Bereich Kinder- und Jugendhilfe abspielt etwas deutlicher. Die Länder und Kommunen müssen sparen! Ihnen fehlen Einnahmen, die Ausgaben steigen. Auch – und vielleicht vor allem – im Bereich Kinder- und Jugendhilfe.

So gesehen, machen die Aussagen Sinn. Wenn die Kinder garnicht krank sind, läßt sich Hilfe trefflich einsparen. Wenn das Jugendamt die Entscheidungshoheit erlangt, können weitere, höhere Kosten gedeckelt werden. Und mit der Zeit wird – wie oben mitgeteilt – alles gut.

Wie gesagt, sieht die Realität leider anders aus. Es bedarf schon eines wüsten Spartraumes, um die Bedürftigkeit der Kinder zu übersehen. Ein Kind, dass aus einer Erziehungssituation kommt, aus der der Kinderschutz – in Gestalt einer Inobhutnahme aufgrund einer akuten Kindeswohlgefährdung – der letzte Ausweg war, hat den Schutz und die Anteilnahme des Staates bitter nötig. Denn diese vergangene Erziehungssituation wird es sein Leben lang verfolgen. Wenn die Pädagogen, denen es danach begegnet, gut ausgebildet sind, mag es Wege finden, trotz dieser schrecklichen Erfahrungen ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Begegnet es allerdings keinen guten Pädagogen, sind Beziehungsunfähigkeit, Angst, Aggression und Resignation seine ständigen Begleiter. Und wenn uns, unserem Land dieser Unterschied nicht genug Wert ist für einen wirksamen Kinderschutz zu sorgen, ist die Gesellschaft, die wir in unserer Zukunft erzeugen intolerant, von Angst beseelt und gekennzeichnet von Einzelgängern.

Vielleicht sollten wir jetzt etwas tun und nicht erst, wenn es zu spät ist.

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