Dunkelziffer

Das statistische Bundesamt zählte im Jahr 2023 einen Anstieg von Kindeswohlgefährdungen durch die Jugendämter in ihren Statistiken. Hierzu soll gesagt werden, dass alle Jugendämter dazu angehalten sind, Statistiken zu ihren Kindeswohlgefährdungen zu registrieren und diese zum Jahresende an das Statistische Bundesamt zu melden.

lt. eines Berichtes der ARD, die sich auf die Datenlage des statistischen Bundesamtes beruft, lag die Anzahl der Kindeswohlgefährdungen in 2023 auf dem Höchststand. (vgl. ARD 02.08.2023 um 10:20, statistisches Bundesamt).

Die statistischen Daten bezieht sich auf Vernachlässigung, sexuelle, psychische und/oder körperliche Gewalt. Hiernach registrierten die Jugendämter 62.000 Fälle von Kindeswohlgefährdungen. Weiterhin bleibt eine nicht kalkulierbare Dunkelziffer, die erst gar nicht zur Meldung führen oder wo die Fachkräfte keine oder eine latente Kindeswohlgefährdung einschätzen.
Sprechen Fachkräfte von einer Kindeswohlgefährdung, ist immer eine Gewalteinwirkung gemeint, die auf psysischer/emotionaler, körperlicher oder sexueller Gewalt besteht. Zu emotionaler bzw. psychischer Gewalt durch Bezugspersonen (Eltern, Verwandte, Stiefeltern, Alleinerziehende Mütter oder Väter,…) zählt auch die Vernachlässigung. der Begriff Vernachlässigung umfasst die Unterversorgung durch Nahrung, Kleidung, emotionaler Wärme und Zuwendung, Förderung durch die Bezugspersonen, bei denen sich das Kind/die Kinder aufhalten.

Auffallend bei den gemeldeten Daten ist, dass das Alter bei 4 von 5 Kindern deutlich unter dem 14. Lebensjahr lag. (vgl. Daten des Statistisches Bundesamt Wiesbaden). Hierbei war jedes 2. Kind jünger als 8 Jahre. In der Gesamtstatistik zeigte sich, dass Jungen bis zum 11. Lebensjahr deutlich öfter von Gewalt betroffen waren. Dies ändert sich jedoch mit dem Eintritt der Pubertät bei Mädchen. Ab dem 12. Lebensjahr wechselt sich die Datenlage, hier sind dann deutlich mehr Mädchen von Gewalt betroffen.

Also beinhaltet die Dunkelziffer alle Fälle, in denen es zu keiner Meldung an das Jugendamt kommt, weil die Kinder zu klein sind, um sich selbst zu melden oder um zu erkennen, dass das was sie erleben falsch ist. Oder weil Aussenstehende die Problematik nicht in ihrer Gänze sehen und daher keine Meldung machen. Und zu einem nicht unbedeutenden Teil Fälle, die von Fachkräften nicht als gefährdend eingeschätzt werden, obwohl sie kindeswohlgefährdend sind .